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   BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78   

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https://dejure.org/1980,549
BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78 (https://dejure.org/1980,549)
BFH, Entscheidung vom 15.01.1980 - VIII R 154/78 (https://dejure.org/1980,549)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - VIII R 154/78 (https://dejure.org/1980,549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Betriebsausgaben - Arbeitsentgelt - Arbeitgeber-Ehegatte - Arbeitnehmer-Ehegatte - Verfügungsvollmacht über Gehaltskonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 149
  • DB 1980, 1472
  • BStBl II 1980, 350
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.01.1974 - I R 176/72

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78
    Zum tatsächlichen Vollzug eines solchen Arbeitsverhältnisses gehört, daß das vereinbarte Entgelt aus dem betrieblichen Bereich des Arbeitgeber-Ehegatten ausscheidet und in den alleinigen Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).

    Unschädlich ist hingegen die Überweisung des Arbeitsentgelts auf ein alleiniges Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten, über das der Arbeitgeber-Ehegatte eine unbeschränkte Verfügungsvollmacht besitzt (vgl. BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).

  • BFH, 22.03.1972 - I R 152/70

    Verträge zwischen Ehegatten - Vergütungen - Vermögensbereich - Einkommensbereich

    Auszug aus BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78
    Das ist nicht der Fall, wenn das Arbeitsentgelt auf ein gemeinschaftliches Konto der Eheleute überwiesen wird, über das jeder der Kontoinhaber ohne Mitwirkung des anderen verfügen kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614) oder wenn das Geld auf ein eigenes Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wird, an welchem der Arbeitnehmer-Ehegatte ein Mitverfügungsrecht hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 157/65, BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524).
  • BFH, 09.04.1968 - I 157/65

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78
    Das ist nicht der Fall, wenn das Arbeitsentgelt auf ein gemeinschaftliches Konto der Eheleute überwiesen wird, über das jeder der Kontoinhaber ohne Mitwirkung des anderen verfügen kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614) oder wenn das Geld auf ein eigenes Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wird, an welchem der Arbeitnehmer-Ehegatte ein Mitverfügungsrecht hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 157/65, BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Eine Überweisung auf ein sog. Oder-Konto wurde bisher nicht als ausreichend erachtet (BFH-Urteile in BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614, und in BFH/NV 1986, 602; vom 7. Juni 1984 IV R 254/82, NV; vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

    Die BFH-Rechtsprechung sah es jedoch als unschädlich an, wenn das Arbeitsentgelt auf ein alleiniges Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten überwiesen wurde, selbst wenn der Arbeitgeber-Ehegatte darüber eine unbeschränkte Verfügungsvollmacht besitzt (Urteil vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294; bestätigend BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

    Dagegen verneinte der BFH einen Werteübergang in den Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten, wenn das Geld auf ein eigenes Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wurde, an welchem der Arbeitnehmer-Ehegatte (lediglich) ein Mitverfügungsrecht hatte (Urteile vom 9. April 1968 I R 157/65, BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524; bestätigend BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350); ebenso wenn ein Arbeitnehmer bei einer Personengesellschaft beschäftigt ist und sein Arbeitslohn auf ein Bankkonto seines Gesellschafter-Ehegatten überwiesen wird, wenn dem Arbeitnehmer-Ehegatten über das Konto nur ein (Mit-) Verfügungsrecht eingeräumt ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298).

    aa) Die also erforderliche Trennung der Einkommens- und Vermögensbereiche der Ehegatten bei Überweisung von Arbeitslohn hat der BFH verneint, wenn der Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wurde, über das dem Arbeitnehmer-Ehegatten nur ein Mitverfügungsrecht zustand (BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524; BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

    bb) Die erforderliche Trennung der beiden Einkommens- und Vermögensbereiche bei Überweisung von Arbeitslohn eines Arbeitgeber-Ehegatten an den Arbeitnehmer-Ehegatten wurde vom BFH dagegen in den Fällen als gegeben erachtet, in denen der Arbeitgeber das Gehalt auf ein Konto des Arbeitnehmers überwies, an dem der Arbeitgeber ein Mitverfügungsrecht hatte (BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294; bestätigt durch BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    In Anwendung dieser Grundsätze verlangt der BFH, daß dem Arbeitnehmer-Ehegatten das vereinbarte Gehalt auch tatsächlich zeitgerecht ausgezahlt wird und in seinen alleinigen Einkommens- und Vermögensbereich übergeht (BFHE 130, 149; BFHE GS 158, 563).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    "Die Rechtsprechung des BFH, die zuletzt in dem Urteil vom 15.1.1980 (VIII R 154/78, BStBl II 1980, S. 350) zum Ausdruck kam, kann keineswegs als endgültig betrachtet werden.
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

    Des weiteren sind Vertragsgestaltung und Durchführung daraufhin zu überprüfen, ob sie auch zwischen Fremden üblich wären (BFH-Urteile vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614; vom 12. April 1979 IV R 14/76, BFHE 128, 207, BStBl II 1979, 622; vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350, und vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119).
  • BFH, 08.08.1990 - X R 167/87

    Nichtanerkennung des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Lohnüberweisung auf

    Die Einkommens- und Vermögensbereiche der Ehegatten sind nicht ausreichend im Sinne der Rechtsprechung getrennt, wenn der Arbeitslohn auf ein gemeinschaftliches Konto der Eheleute überwiesen wird, über das jeder der Kontoinhaber ohne Mitwirkung des anderen verfügen kann (BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160), oder wenn der Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wird, an dem der Arbeitnehmer-Ehegatte nur ein Mitverfügungsrecht hat (BFH-Urteil vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH kommt es auf die Verwendung der Beträge nicht an, weil der Verwendungszweck kein zuverlässiges Merkmal für die Bestimmung ist, aus welchem Einkommens- und Vermögensbereich die Mittel stammen (BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 240/80

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen OHG und dem Ehegatten eines

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen Ehegatten und anderen nahen Angehörigen wegen des möglichen Einflusses familiärer Motive davon abhängig gemacht, daß nachweislich vor dem Beginn des Leistungsaustausches klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen sind und daß die tatsächliche Durchführung dem Vereinbarten entspricht (Urteile vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294; vom 12. April 1979 IV R 14/76, BFHE 128, 207, BStBl II 1979, 622; vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).

    Dafür genügt nicht, daß die Vergütung auf ein Bankkonto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wird, an welchem dem Arbeitnehmer-Ehegatten nur ein Mitverfügungsrecht eingeräumt ist (Urteil in BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350), oder daß die Vergütung auf ein Bankkonto fließt, das - als Oder-Konto - für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeber-Ehegatten gemeinsam geführt wird (Urteil in BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614).

  • BFH, 07.02.1990 - I R 126/84

    Voraussetzungen der Einkommensteuerfestsetzung bei Ehegatten -

    Zum tatsächlichen Vollzug eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gehört es, daß - neben der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und unabhängig davon - das Arbeitsentgelt nach Höhe und Zeitpunkt entsprechend den getroffenen Vereinbarungen aus dem betrieblichen Bereich des Arbeitgeber-Ehegatten ausscheidet und in den alleinigen Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350, m. w. N.).

    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn - wie im Streitfall - das Gehalt des Arbeitnehmer-Ehegatten auf ein eigenes Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen wird, an dem der Arbeitnehmer-Ehegatte (lediglich) ein (Mit-)Verfügungsrecht hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 130, 149, 151, BStBl II 1980, 350, und in BFHE 92, 281, 284, BStBl II 1968, 524).

  • BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84

    Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines

    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung, nach der bei Überweisungen auf ein derartiges Gemeinschaftskonto die Geldleistungen des Unternehmer-Ehegatten nicht Betriebsausgaben sind (Urteil in BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614; für Arbeitsverhältnisse ferner nicht veröffentlichte BFH-Urteile vom 7. Juni 1984 IV R 254/82, und vom 5. Februar 1986 I R 226/84; siehe auch Urteil des erkennenden Senats vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, 151, BStBl II 1980, 350).
  • BFH, 20.10.1983 - IV R 116/83

    Zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und

    Das ist nicht geschehen, wenn der Arbeitgeber-Ehegatte den Betrag auf ein eigenes Konto überweist, selbst wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte daran ein Mitverfügungsrecht hat (BFH-Urteile vom 9. April 1968 I 157/65, BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524; vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350); in einem solchen Fall läßt sich weder der Vermögensabgang noch der Vermögenszugang feststellen.
  • BFH, 28.02.1990 - I R 102/85

    Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einzahlung des

    Ein fremder Arbeitnehmer hätte sich mit einer derart unklaren Abgrenzung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht einverstanden erklärt (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350; in BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 27/80

    Bei steuerlich nicht anerkanntem Ehegattenarbeitsverhältnis sind die

  • BFH, 05.02.1997 - X R 145/94

    Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 76/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen KG und Ehegatten des

  • BFH, 11.07.1990 - III R 59/88

    Ausgaben für einen im Betrieb mitabreitenden Ehegatten als betriebliche

  • BFH, 05.02.1986 - I R 60/84

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten

  • BFH, 05.02.1986 - I R 226/84

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten

  • FG München, 18.10.1995 - 1 K 1355/93

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anrechenbarkeit von

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